DIBt-Gutachten:
Ein konsistenter Planungsweg für Betoninstandsetzung im öffentlichen Raum

Die TPH Bausysteme GmbH hat für drei ihrer Betoninstandsetzungsprodukte freiwillige DIBt-Gutachten als Rissfüllstoff eingeholt und bietet somit besonders für öffentliche Bauvorhaben sowie für den Hoch- und Ingenieurbau jetzt eine komfortable Alternative zu aufwendigen projektspezifischen Produktnachweisen.

Bei den TPH Produkten handelt es sich um langjährig auf zahlreichen Baustellen bewährte Rissfüllstoffe: das Injektionsharz HYDROPOX EP1 auf Epoxidbasis zum kraftschlüssigen Verbinden [Rissfüllstoff F(P)], das Injektionsharz PUR-O-CRACK® auf Polyurethan-Basis zum begrenzt dehnbaren Verbinden [Rissfüllstoff D(P)] sowie das Acrylatgel RUBBERTITE®/POLINIT zur flexiblen Abdichtung [Rissfüllstoff (S)].


Was sind DIBt-Gutachten?

Durch das EuGH Urteil von 2014 zu Zusatzanforderungen an Bauprodukte in Deutschland und dem daraus resultierenden Wegfall der bisherigen Nachweisführung und Ausschreibungspraxis hat sich baurechtlich für Bauunternehmen, Sachkundige Planer und die öffentliche Bauverwaltung eine neue Situation ergeben: mit den Leistungserklärungen nach harmonisierten europäischen Bauproduktnormen (hEN) lässt sich die Erfüllung der deutschen Bauwerksanforderungen nicht immer lückenlos nachweisen. Hierzu gibt auch die durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlichte so genannte Prioritätenliste Aufschluss. Auf der Suche nach einer Lösung dieses Problems hat sich der öffentliche Bauherr im Jahre 2017 für die Novellierung der ZTV-ING und ZTV-W entschieden.

Die Nachweisführung für einzelne Bauprodukte lassen sich seither entweder in Form von bisweilen aufwendigen projektspezifischen Leistungsnachweisen gemäß Anforderung des Planers erbringen oder eben alternativ über ein freiwilliges DIBt Gutachten, das als prüffähige Bescheinigung im Sinne obiger Regelungen gilt. Denn im Einführungserlass zur ZTV-W LB 219 sowie in den Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 20/2017 und Nr. 11/2019 sind DIBt-Gutachten als „gleichwertige Alternative zu projektspezifischen Nachweisen“ vorgesehen. Diese Gutachten bescheinigen, dass ein harmonisiertes Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung neben den Produkteistungen gemäß Leistungserklärung zusätzlich die weiteren vom Hersteller angegebenen Leistungen für die Erfüllung der Bauwerksanforderungen in Deutschland aufweist und einer zugehörigen Qualitätssicherung unterliegt.

Für unser Acrylatgel RUBBERTITE®/POLINIT wurde die frühere allgemeine bauaufsichtliche Zulassung in ein DIBt-Gutachten überführt.

Eine aktuelle Übersicht über bereits eingeholte Gutachten im Bereich Bauwerksabdichtung sowie Beton- und Stahlbetonbau findet sich in einer Liste auf den Webseiten des DIBt.

[Quellen]

Rissfüllstoffe mit DIBt-Gutachten

Acrylatgel

  • Viskosität liegt im Bereich von Wasser, sodass auch Haarrisse sicher verpresst werden können
  • Einstellbare Reaktionszeit
  • Keine korrosiven Eigenschaften
  • Hohe mechanische Stabilität

RUBBERTITE® / POLINIT

Gummi-elastisches, vielseitig einsetzbares 3-Komponenten-Acrylatgel

Rissfüllstoff (S) zur flexiblen Abdichtung gemäß DBV-Merkblatt „Injektionsschläuche und quellfähige Fugeneinlagen (12/2020)“

  • Extrem niedrigvisköses Injektionsgel, mit hoher Flexibilität
  • Sehr hohe Eindringtiefe, auch bei wassergefüllten Risssystemen
  • Langzeitstabil mit 16-Jahres-Beständigkeits-Prüfung

Polyurethanharz (PUR-I)

  • Dringt auch in feinste Risse ein
  • Hohe Klebkraft und chemische Beständigkeit
  • Flexibles Material, dadurch gute Aufnahme von Bewegungen

PUR-O-CRACK®

2-Komponenten-Injektionsharz auf Polyurethanbasis

Rissfüllstoff D(P) zum begrenzt dehnbaren Verbinden gemäß ZTV-ING und ZTV-W (Anh.), gemäß DBV-Merkblatt „Injektionsschläuche und quellfähige Fugeneinlagen (12/2020)

  • Bauaufsichtlich geprüftes System
  • Zugelassen für LAU-Anlagen
  • Geprüft für JGS-Anlagen
  • Bis 7 bar Wasserdruck geprüft

Epoxidharz (EP-I)

  • Kraftschlüssige Verbindungen

HYDROPOX EP1

Niedrigviskoses 2K Injektionsharz auf Epoxidbasis

Rissfüllstoff F(P) zum kraftschlüssigen Verbinden gemäß ZTV-ING und ZTV-W (Anhang)

  • Zum kraftschlüssigen Verfüllen von Rissen in Stahlbetonbauwerken
  • Verarbeitung auch auf mattfeuchten Untergründen möglich

Quellen:
Regelwerk ZTV-ING:
https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Publikationen/Regelwerke/Regelwerke-B_node.html

dort:
BASt: Ablaufplan zum projektspezifischen Nachweis – Hinweise zu Planung, Ausschreibung und Durchführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen von Betonbauteilen – 2020-05
Weg 1 – Prüfergebnisse zur einzusetzenden Charge
Weg 2 – Prüffähige Bescheinigungen

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Abteilung Straßenbau (Hrsg.):
„Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten – Teil 3 Massivbau – Abschnitt 5 Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen“, Oktober 2017

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Abteilung Straßenbau (Hrsg.):
„Hinweise zu den ZTV-ING – Teil 3 Massivbau – Abschnitt 5 Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen“, April 2019

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Abteilung Wasserstraßen, Schifffahrt (Hrsg.):
„Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau – für die Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken (Leistungsbereich 219)“, Juni 2017

Bundesanstalt für Wasserbau (Hrsg.):
BAWEmpfehlung „Instandsetzungsprodukte – Hinweise für den Sachkundigen Planer zu bauwerksbezogenen Produktmerkmalen und Prüfverfahren“, Mai 2019